„Bötzinger Bürgerinitiative für den sofortigen Weiterbau der B 31-West e.V.“

Die „Bötzinger Bürgerinitiative für den sofortigen Weiterbau der B 31-West e.V.“ setzt sich für den Weiterbau der B 31-West von Gottenheim bis Breisach ein, damit die Menschen in Bötzingen und die in den Nachbargemeinden nicht weiterhin durch den Durchgangsverkehr, verbunden mit Lärm und Abgasen, gesundheitlich belastet werden.

Wir sind Mitglied in der „GSV“ (Gesellschaft zur Förderung umweltgerechter Straßen- und Verkehrsplanung e.V.).

Die „Bötzinger Bürgerinitiative für den sofortigen Weiterbau der B 31-West e.V.“ fördert den Umweltschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO) und ist gem. dem Bescheid vom 11.02.2017 des Finanzamtes Freiburg-Land /St.Nr. 07031/29530) als gemeinnützig anerkannt!

Mitgliedschaft:

Gemäß § 4 der Vereinssatzung vom 24.11.2009 kann Mitglied werden:

a) jede volljährige, natürliche Person und juristische Person als ordentliches Mitglied, sowie

b) jede/r Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als außerordentliches Mitglied.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24,00 € im Jahr!

Die Körperschaft ist berechtigt, die ihr zur Verwendung ihres Zweckes zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs.1 EStDV) auszustellen.

Bei Mitgliedsbeiträgen sowie Spenden bis 200,00 € genügt zur Vorlage beim Finanzamt der Bankbeleg, für höhere Beträge wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

Spendenkonto:

Bötzinger Bürgerinitiative für den sofortigen Weiterbau der B 31-West, Sparkasse Nördl. Breisgau, IBAN: DE 92 6805 0101 0012 7134 40, BIC: FRSPDE66XXX)

Kooperations-Partner:

„Gottenheimer Bürgerinitiative GO-West B 31 e.V.“ / Vorsitzende: Alexandra Dankert

„Ihringer Bürgerinitiative für den unverzüglichen Weiterbau der B 31“ / Vorsitzender: Hans Mattmüller

„Vogtsburger Bürgerinitiative für den Weiterbau der B 31-West“ / Vorsitzender: Christoph Möcklin

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Der Vorstand der „Bötzinger Bürgerinitiative für den sofortigen Weiterbau der B 31-West“, der in der Mitgliederversammlung am 15.10.2021 gewählt wurde:

Vorsitzender: Thomas Neumann (Diplom-Ingenieur) , Wiesenweg 6, 79268 Bötzingen, Tel.07663/1340, e-mail: tnmail@t-online.de

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Schriftführer: Manfred Müller, Hauptstraße 44, 79268 Bötzingen, Tel. 07663/4118, e-mail: m-mueller-boetzingen@t-online.de

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Rechner: Jörg Schillinger, Schwimmbadstraße 51, 79268 Bötzingen, Tel.07663/4230, e-mail: joerg-e.schillinger@t-online.de

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Satzung

der „Bötzinger Bürgerinitiative für den sofortigen Weiterbau der B 31-West e.V.“

(Stand: 24. November 2009)

§ 1

Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Bötzinger Bürgerinitiative für den sofortigen Weiterbau der B 31-West! e.V.“.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Bötzingen; Gerichtsort ist Freiburg im Breisgau. Er ist im Vereinsregister eingetragen.

§ 2

Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabeordnung (AO) durch Förderung des Umweltschutzes.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  3. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

§ 3

Aufgaben und Zweckbestimmung / Ziele

  1. Aufgabe und Zweckbestimmung des Vereins nach § 2 Abs. 1 ist die Förderung des Umweltschutzes durch die Verbesserung lebensgerechter Umweltbedingungen für Menschen und Tiere, insbesondere die Reinhaltung von Luft, d.h. Verringerung des Abgasausstoßes und die Bekämpfung des Lärms.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) die umfassende Information der Öffentlichkeit,

b) die Weckung von Verständnis, Förderbereitschaft und Sympathie sowie

c) die Planung und Durchführung von Aktionen (z.B. Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen etc.), welche die Dringlichkeit der Maßnahmen verdeutlichen sowie die Führung sachbezogener Diskussionen mit den zuständigen Planungsbehörden.

§ 4

Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann werden

a) jede volljährige Person als ordentliches Mitglied, sowie

b) jede/ r Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr als außerordentliches Mitglied

2. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

3. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.

4. Die Mitgliedschaft erlischt

a) durch Tod

b) durch Austritt zum Ende des Geschäftsjahres; er ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen,

c) durch Beschluss des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit, wenn das Mitglied durch sein Verhalten vorsätzlich gegen die Interessen und Ziele des Vereins verstoßen hat.

5. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche dem Verein gegenüber.

§ 5

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • 1. Alle Mitglieder verpflichten sich, für die Belange und Ziele des Vereins einzutreten.
  • 2. Jedes Mitglied hat das Recht bei Mitgliederversammlungen Anträge zur Geschäftsordnung § 9 Abs. 2 der Satzung zu stellen.
  • 3. Jedes ordentliche Mitglied ist stimmberechtigt. Es hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann (aktives Wahlrecht).
  • 4. Das passive Wahlrecht – die Wählbarkeit für ein Vorstandsamt – beginnt mit dem vollendeten 21. Lebensjahr.

§ 6

Beitrag, Verwendung der Vereinsmittel

Website wird neu aufgebaut! – Bitte um Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Roland Näger